So sind für den Fall einer Abstimmung der Zeitpunkte für Reinigung und Benutzung von Toiletten Vorgehen üblich, welche keine zum Privat- oder Intimbereich gehörende Fragen notwendig machen, so etwa klare Reinigungspläne mit Sperrzeiten oder aber etwa ein Klopfen und Ankündigen des Eintritts zur Reinigung. Schliesslich führt der Umstand, dass der Inhaber den Vorgesetzten ein Foto auf seinem privaten Mobiltelefon zeigte, auf welchem eine Frau abgebildet ist, welche mutmasslich im Begriff war, auf einer Toilette abzusitzen, dass der Tatverdacht nicht nur generell, sondern ihm gegenüber als hinreichend anzusehen ist.