Dass sich der Inhaber mehrfach bei Frau E.________ erkundigte, ob sie die Toilette benutzen müsse, erscheint angesichts des Sachverhalts als belastend. So sind für den Fall einer Abstimmung der Zeitpunkte für Reinigung und Benutzung von Toiletten Vorgehen üblich, welche keine zum Privat- oder Intimbereich gehörende Fragen notwendig machen, so etwa klare Reinigungspläne mit Sperrzeiten oder aber etwa ein Klopfen und Ankündigen des Eintritts zur Reinigung.