Dies unterscheidet ihn etwa von anderem Reinigungspersonal, welches diesbezüglich regelmässig einem Dienstplan bzw. spezifischen Instruktionen zu folgen hat. Im Unterschied zu anderen Mitarbeitenden der Unternehmung wäre er die einzige Person, welche im Falle des Entdeckens einer Manipulation an einer Steckdose oder einem vermeintlichen Rauchmelder keinen entlarvenden Erklärungsbedarf hätte. Dass sich der Inhaber mehrfach bei Frau E.________ erkundigte, ob sie die Toilette benutzen müsse, erscheint angesichts des Sachverhalts als belastend.