Angesichts der betroffenen Räumlichkeiten stelle dies nicht bloss eine Vermutung des Verfahrensleiters dar, sondern dürfe als notorisch bezeichnet werden. Gemäss Berichtsrapport vom 21. April 2021 soll der Beschwerdeführer zwei Vertretern der Geschäftsleitung der C.________ AG freiwillig Fotos auf seinem privaten Mobiltelefon gezeigt haben, wobei auf einem Foto eine unbekannte halbnackte Frau ersichtlich gewesen sei, welche sich auf eine Toilette habe setzen wollen. Vor diesem Hintergrund bestehe beim Beschwerdeführer eine gegenüber dem Durchschnittbürger zumindest leicht erhöhte