5.2 Dem hält die Generalstaatsanwaltschaft entgegen, dass die DNA-Profilerstellung nicht nur mit Blick auf vergangene oder künftige Delikte angeordnet worden sei, sondern auch zur Aufklärung der Anlasstat. Da auf der Innenseite des Gehäuses des Doppelsteckers ein DNA-Profil habe sichergestellt werden können und weitere Erkenntnisse über die Täterschaft nicht mit milderen Mittel erzielt werden könnten, erweise sich die verfügte Massnahme als verhältnismässig.