Auf die Beschwerde kann daher insoweit nicht eingetreten werden. Soweit weitergehend ist auf die im Übrigen fristgerecht eingereichte Beschwerde hingegen einzutreten. 2.3 Die Staatsanwaltschaft übermittelte der Beschwerdekammer im Verlauf des Beschwerdeverfahrens eine Kopie des Anzeigerapports vom 5. Oktober 2022 inklusive Beilagen. Noven sind im Beschwerdeverfahren zulässig (BGE 141 IV 396 E. 4.4; Urteil des Bundesgerichts 1B_258/2017 vom 2. März 2018 E. 6). Der von der Staatsanwaltschaft nachgereichte Anzeigerapport ist somit beachtlich.