Dieser Begründungspflicht kommt der Beschwerdeführer nur teilweise nach. Obschon die angefochtene Verfügung sowohl eine DNA-Profilerstellung als auch eine erkennungsdienstliche Erfassung zum Gegenstand hat (siehe Betreff [Profil d'ADN (art. 255 CPP) et saisie de données signalétiques (art. 260 CPP)] sowie Dispositivziffer 1) und der Beschwerdeführer mit seinem Rechtsbegehren 1 deren vollum-