(nachfolgend: Beschwerdeführer), verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 11. August 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte – unter Kosten- und Entschädigungsfolge – deren Aufhebung. Mit Verfügung vom 12. August 2022 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und erteilte der Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Am 17. August 2022 informierte sie die Parteien über die von der Staatsanwaltschaft eingereichten Akten und gab der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit, zur Beschwerde Stellung zu nehmen.