__ AG noch am 27. Juli 2020 Geld aus Aufträgen gutgeschrieben (Einvernahme des Sohnes vom 23. Juni 2022, Z. 341 ff.). Der Sohn des Beschuldigten gab an, die Lieferbedingungen seien sehr streng gewesen und er habe innert 10 Tagen liefern müssen (Z. 348 ff.). Mit Blick darauf erscheint es durchaus wahrscheinlich, dass die E.________ AG auch Masken der G.________ GmbH verkauft