GmbH in der E.________ AG zusammen mit seinem Sohn weiterführte. Auch die Tatsache, dass die E.________ AG am 19. September 2018 im Handelsregister eingetragen wurde, bestätigt diese Annahme. Zudem befindet sich das Lager der beiden Gesellschaften am gleichen Ort und der Beschuldigte und sein Sohn wohnen an der gleichen Adresse. Diese Vorgänge sowie die engen geschäftlichen und personellen Verflechtungen begründen konkrete Hinweise, dass der Sohn des Beschuldigten wusste, dass die Mittel für die Maskenkäufe aus einem mutmasslich unrechtmässig erworbenen Covid-Kredit stammen.