Weiter wird er ebenfalls im e-Banking Antragsformular für die Aufschaltung der e- Banking-Rechte für den Überbrückungskredit vom 30. März 2020 der E.________ AG als Bevollmächtigter geführt. Diese Dokumente, der fast identische Zweck der beiden Gesellschaften, die kaum vorhandene Geschäftstätigkeit der G.________ GmbH ab 2019 sowie der Umstand, dass der Beschuldigte bereits seit 2018, also ab dem Zeitpunkt des Übergangs des Ladenverkaufs von der G.________ GmbH an die E.________ AG, für Letztere tätig war, deuten stark daraufhin, dass der Beschuldigte die Geschäfte der G.________ GmbH in der E.___