__ AG übertragen worden und die G.________ GmbH habe sich nur noch auf den Grosshandel mit Getränkelieferungen etc. an Detaillisten, Eventorganisationen, Restaurants, Bars etc. konzentriert. Zu diesem Zeitpunkt sei die G.________ GmbH bereits in grossen Liquiditätsengpässen und Betreibungsverfahren gewesen (vgl. E-Mail des Buchhalters vom 15. Dezember 2022). Diese Angaben passen zur geringen Geschäftstätigkeit der G.________ GmbH ab 2019. Diese Ausgangslage begründet den hinreichenden Tatverdacht, dass der Beschuldigte falsche Angaben gemacht und er den Kredit damit unrechtmässig erlangt hat.