GmbH, welche der Beschwerdekammer mit Schreiben vom 20. Dezember 2022 weitergeleitet wurden, konkrete Hinweise, dass der auf dem Antrag für einen Covid-Kredit deklarierte Umsatzerlös von CHF 2'122'000.00 nicht den tatsächlichen Begebenheiten entspricht. Gemäss Ausführungen des Buchhalters habe sich der Umsatz des Ladens jeweils im Rahmen von CHF 600'000.00 bis CHF 800'000.00 bewegt. Zudem sei der Ladenverkauf der G.________ GmbH ab dem Jahr 2018 an die E.________ AG übertragen worden und die G.___