Aufgrund der Angaben der Meldestelle für Geldwäscherei vom 14. April 2022 bestanden jedenfalls bereits von Beginn an konkrete Hinweise, dass der vom Beschuldigten als Basis für den Kredit angegebene jährliche Umsatz von CHF 2'122'000.00 deutlich zu hoch war. So konnte anhand der übermittelten Unterlagen auf dem firmeneigenen Kontokorrent H.________ (Nummer) der G.________ GmbH im Jahr 2019 ein Umsatz von etwas über CHF 70'000.00 ausgemacht werden. Das Geschäftskonto wies zudem nur wenige Transaktionen auf.