3 gung aufzuheben. Zur Begründung führte sie aus, dass ihrer Ansicht nach die Voraussetzungen für eine Ersatzforderungsbeschlagnahme bei einem Dritterwerber nicht erfüllt seien. Es sei aufgrund der noch fehlenden, relevanten Buchhaltung noch nicht erstellt, ob und inwiefern auf dem Antrag des Beschuldigten betreffend Covid-Kredit tatsächlich wahrheitswidrige Angaben gemacht worden seien.