Nach Durchführung der Einvernahmen des Beschuldigten und seines Sohnes sowie weiteren Untersuchungshandlungen (Besichtigung des Lagers der G.________ GmbH und der E.________ AG sowie Edition von diversen Bankunterlagen) teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien am 28. Juni 2022 mit, dass sie beabsichtige, die Kontosperre aufzuheben. In der Folge erliess die Staatsanwaltschaft die Verfügung vom 20. Juli 2022, mit welcher die am 19. April 2022 verfügte Beschlagnahme auf einen Betrag von CHF 75'000.00 reduziert und entschieden wurde, die aufrecht erhaltene Kontosperre über CHF 75'000.00 nach Eintritt der Rechtskraft der Verfü-