Der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. B.________, beantragte in seiner ebenfalls innert verlängerter Frist eingereichten Stellungnahme vom 31. Oktober 2022 die Abweisung der Beschwerde und die Aufhebung der Kontosperre. Die E.________ AG, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. B.________, verzichtete am 27. März 2023 auf die Einreichung einer Stellungnahme.