Mit Verfügung vom 8. August 2022 eröffnete der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein Beschwerdeverfahren und erteilte der Beschwerde die aufschiebende Wirkung (Aufrechterhaltung der Kontosperre betreffend die CHF 150'000.00). Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte in ihrer innert verlängerter Frist eingereichten Stellungnahme vom 21. September 2022 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur.