3. Die amtliche Entschädigung für das Ausstandsverfahren wird am Ende des Verfahrens durch das urteilende Gericht festgesetzt. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Gesuchsteller, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ (per Einschreiben) - der Gesuchsgegnerin (per Einschreiben) Mitzuteilen: - dem Beschuldigten G.________, a.v.d. Rechtsanwalt H.________ (per B-Post) - der Privatklägerin I.________ GmbH, v.d. Rechtsanwalt J.________ (per B-Post) - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte, Staatsanwalt K.________ (per B-Post)