_ wurde von Amtes wegen für die Verhandlung vom 20.05. - 29.05.2019 vorgeladen (vgl. Tribuna-Ausdruck der Verfügung vom 07.01.2019 und der Vorladung vom 20.02.2019 - die Originalakten befinden sich beim Bundesgericht). F.________ erschien trotz gültiger Vorladung nicht zur Hauptverhandlung, sondern teilte dem Gericht mit, er befinde sich in Thailand, er machte zudem einige schriftliche Äusserungen (vgl. Tribuna-Ausdruck des HV-Protokolls bzw. pag. WSG 18 246/1).