2 Offensichtlich nicht zutreffend ist der Vorwurf, die Unterzeichnende habe den Beweisantrag, den Bruder des Beschuldigten zu befragen, abgewiesen, woraus auf eine Befangenheit geschlossen werden könne. F.________ wurde von Amtes wegen für die Verhandlung vom 20.05. - 29.05.2019 vorgeladen (vgl. Tribuna-Ausdruck der Verfügung vom 07.01.2019 und der Vorladung vom 20.02.2019 - die Originalakten befinden sich beim Bundesgericht).