_ traten in diesem Verfahren nicht auf. Es sei zudem darauf hingewiesen, dass das Verfahren WSG 18 38+39 als Kollegialgericht beurteilt worden war. Der Beschuldigte A.________ führt in seinem Ausstandsbegehren keinerlei Gründe auf, die darauf schliessen liessen, dass die Unterzeichnende anders als die beiden Mitrichtenden persönliche Vorbehalte gegen den Beschuldigten haben könnte.