Bei weiteren Treffen hätte er ihr dann nur noch CHF 300.00 angeboten und gesagt, dass der Ring – anders als auf der Quittung vermerkt – nicht 16 Gramm gewogen habe. Weiter habe er ihr erklärt, dass er schon mehrmals Gold und Schmuck von Kunden verloren habe, diese hätte er jeweils lediglich mit einem Betrag von CHF 100.00 oder CHF 200.00 entschädigt. 3.4 Die Generalstaatsanwaltschaft schliesst sich den staatsanwaltlichen Ausführungen an und hält ergänzend fest, dass die Akten eine abschliessende Würdigung des Falls zuliessen.