3.3 Die Beschwerdeführerin bringt in ihrer am 25. Juli 2022 der Post übergebenen Eingabe vor, dass der Beschuldigte ihren Ring zerstört und dasselbe anderen angetan habe. In ihrer nachgebesserten Eingabe vom 1. August 2022 präzisiert sie zusammengefasst, dass der Beschuldigte anlässlich der polizeilichen Einvernahme gelogen habe, als er gesagt habe, er hätte des Öfteren Schmuck zum Reparieren nach Hause genommen und sei in jener Zeit meist mit dem Zug unterwegs gewesen.