Im vorliegenden Fall wurde die Privatklägerin, als sie ihren zur Reparatur gebrachten Schmuck wieder abholen wollte, durch den Beschuldigten mehrfach vertröstet und er bot ihr verschiedene Summen Geld für die Schmuckstücke an. Betreffend den Wert der Schmuckstücke sind die Angaben der Parteien zwar disparat – während die Privatklägerin von einem sehr teuren Ring aus geht, schätzt der Beschuldigte den Ring in repariertem Zustand auf CHF 700.00 – es liegen aber keine Belege dafür vor, wie viel der Schmuck tatsächlich wert war.