1. Die Beschwerde wird gutheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 18. Juli 2022 (O 21 6921) wird aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland wird angewiesen, das Strafverfahren weiterzuführen und beim zuständigen Regionalgericht Anklage zu erheben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2’000.00, trägt der Kanton Bern.