Auch habe er bereits Sex mit bezahlten Frauen gehabt, was er besser auch weiter gehabt hätte (a.a.O., S. 4 Z. 105-107). Unter diesem Gesichtspunkt wirkt die ursprüngliche Antwort eher stereotypisch. Mit der Beschwerdeführerin ist sodann festzuhalten, dass der Beschuldigte anlässlich der Einvernahme der Staatsanwaltschaft, welche über ein Jahr nach der mutmasslichen Tat stattgefunden hat, neu und mehrfach angegeben hat, dass der Umstand, dass er der Beschwerdeführerin gesagt habe, dass er sich nichts Ernsthaftes vorstellen könne, der Auslöser dafür gewesen sei, dass sie ausgewechselt, wie abwesend gewesen sei (a.a.O., S. 1 Z. 36-40, S. 3 80-82, S. 3 f. Z. 91-97).