So gab sie auch dort an, dass der Beschuldigte einen Kraftausdruck wie «oh Scheisse» gebraucht habe, als sie wieder zu sich gekommen sei. Den genauen Ausdruck wisse sie nicht mehr, sie habe ihn aber anlässlich der letzten Einvernahme gesagt (Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 5. November 2021, S. 4 Z. 126- 128). Weiter sagte sie an beiden Einvernahmen aus, der Beschuldigte habe ihr Gesicht sehr oft geküsst und ihre Ohrläppchen «sehr interessant» gefunden (Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 3. Juli 2021, S. 3, Z. 97 und S. 9 Z. 380-382; Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 5. November 2021, S. 4 Z. 121-122).