O., S. 3 Z. 97; vgl. auch S. 11 Z. 481). Aufgrund ihres Flashbacks habe sie nicht sprechen können. Sie habe versucht zu fliehen, was ihr anfänglich auch gelungen sei (a.a.O., S. 3 f. Z. 105-107). Der Beschuldigte habe sie jedoch auf der Strasse eingeholt, und ihr gedroht, dass er sie grün und blau schlagen werde. Aus Angst sei sie zu ihm zurückgegangen. Als sie vor dem Zimmer habe stehen bleiben wollen, habe er sie zurück ins Zimmer gerissen (a.a.O., S. 4 Z.124-127). Das Flashback sei gekommen und gegangen (a.a.O., S. 4 Z. 128- 129). In der Zeit, als sie habe fliehen wollen, habe er sie jeweils sehr grob festgehalten und sie immer wieder auf das Bett zurückgedrückt (.a.