Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 22 29 vom 11. August 2022 E. 5.1; BK 21 226 vom 22. November 2021 E. 3.2). Gerade bei schweren Delikten darf die Staatsanwaltschaft jedoch nicht in antizipierter Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" von einer Anklageerhebung absehen. Dies gilt auch in Fällen, in denen "Aussage gegen Aussage" steht (Urteil des