Am 14. April 2022 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien mit, dass beabsichtigt werde, das Verfahren hinsichtlich des Vergewaltigungsvorwurfs einzustellen, worauf die Beschwerdeführerin weitere Beweismassnahmen beantragte. Den Anträgen folgend, gab die Staatsanwaltschaft der Polizei am 23. Mai 2022 die Ermittlung der Personalien inkl. Adresse von G.________ sowie die Abklärung sämtlicher polizeilicher Vorgänge des Beschuldigten in Auftrag. Der Berichtsrapport betreffend die polizeilichen Vorgänge des Beschuldigten ging am 30. Mai 2022 ein. Zudem wurden der Beschuldigte und G.______