Nachdem u.a. die rechtsmedizinischen Befunde vorlagen, wurde eine delegierte Einvernahme der Beschwerdeführerin anberaumt. Diese war zunächst für den 12. Oktober 2021 vorgesehen (vgl. Beilage 1 zur Stellungnahme des Beschuldigten) und konnte schliesslich am 5. November 2021 durchgeführt werden. Am 14. April 2022 teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien mit, dass beabsichtigt werde, das Verfahren hinsichtlich des Vergewaltigungsvorwurfs einzustellen, worauf die Beschwerdeführerin weitere Beweismassnahmen beantragte.