3. Gemäss Anzeigerapport vom 7. November 2021 wird dem Beschuldigten vorgeworfen, die Beschwerdeführerin in der Nacht vom 3. Juli 2021 in seinem Studio in E.________ vergewaltigt zu haben, was von ihm bestritten wird. Der mutmassliche Vorfall wurde der Polizei am 3. Juli 2022 um 7:15 Uhr telefonisch durch G.________, Mitarbeiterin der I.________ (Bahn), gemeldet. Im Verlaufe des Morgens des 3. Juli 2022 wurde der Beschuldigte an seinem Domizil angehalten und vorläufig festgenommen. Nachdem u.a. die rechtsmedizinischen Befunde vorlagen, wurde eine delegierte Einvernahme der Beschwerdeführerin anberaumt.