Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Eingabe vom 30. August 2022 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 1.5 Mit Verfügung vom 31. August 2022 nahm und gab die Verfahrensleitung von den Eingaben des Beschuldigten und der Generalstaatsanwaltschaft Kenntnis.