1.2 Mit Verfügung vom 8. August 2022 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren und gab bekannt, dass die amtliche Vertretung der Beschwerdeführerin durch Rechtsanwältin D.________ auch im Beschwerdeverfahren bestehe. 1.3 Mit Stellungnahme vom 29. August 2022 beantragte der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 1.4 Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Eingabe vom 30. August 2022 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.