Dagegen reichte C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), amtlich vertreten durch Rechtsanwältin D.________, am 3. August 2022 (Posteingang: 4. August 2022) Beschwerde ein und beantragte: 1. Die Verfügung vom 18. Juli 2022 sei aufzuheben und das Verfahren gegen A.________ wegen Vergewaltigung sei weiterzuführen. 2. Die Vorinstanz sei anzuweisen, gegen A.________ Anklage beim zuständigen Regionalgericht zu erheben.