1. 1.1 Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) ein Strafverfahren (O 21 6921) wegen Vergewaltigung, angeblich begangen am 3. Juli 2021 in E.________ zum Nachteil von C.________, sowie wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen. Mit Verfügung vom 18. Juli 2022 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen Vergewaltigung ein. Dagegen reichte C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), amtlich vertreten durch Rechtsanwältin D.________, am 3. August 2022 (Posteingang: 4. August 2022) Beschwerde ein und beantragte: 1.