9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland vom 27. Juli 2022 (PEN 20 452) wird aufgehoben. 2. Das Ausstandsgesuch wird gutgeheissen. 3. Die Akten gehen zur Fortsetzung des Verfahrens zurück an das D.________. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, trägt der Kanton Bern. 5. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 6. Dem Beschuldigten wird keine Entschädigung ausgerichtet.