4. 4.1 Die Staatsanwaltschaft beantragt weiter, dass das Verfahren zur Fällung des materiellen Urteils an eine andere Verfahrensleiterin bzw. an einen anderen Verfahrensleiter überwiesen wird. Zur Begründung des Ausstandsgesuchs wird im Wesentlichen angeführt, dass die Gesuchsgegnerin mit Verfügung vom 27. Juli 2022 bereits vor der Hauptverhandlung und der materiellen Urteilsfällung jedenfalls in Bezug auf die Strafzumessung eine feste Meinung zum Verfahrensausgang geäussert habe. Damit sei sie befangen im Sinne von Art.