54 StGB nach Anklageerhebung eine Einstellung in einem «schnellen schriftlichen Verfahren» nicht mehr möglich ist. 3.2.5 Soweit die Vorinstanz vorbringt, es sei stossend, dass eine beschuldigte Person vor Gericht schuldig gesprochen werden müsse, während die Staatsanwaltschaft bei der gleichen Ausgangslage zwingend hätte einstellen müssen, muss mit der Beschwerdeführerin davon ausgegangen werden, dass diese «Privilegierung» im frühen Verfahrensstadium gewollt ist: So hat die Staatsanwaltschaft vor der Anklagerhebung zu überprüfen, ob Einstellungsgründe nach Art. 319 Abs. 1 StPO vorliegen.