Urteil des Bundesgerichts 1B_222/2016 vom 3. Oktober 2016 E. 3.4). Kann das Gericht demgegenüber materiell über die Anklage entscheiden, kommt ihm, wie in der Beschwerde korrekt angeführt, eine Beurteilungspflicht zu (Art. 351 Abs. 1 StPO; so auch Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 21 454 E. 4.1).