tember 2021 mit dem Vorgehen einverstanden. Am 27. Juli 2022 verfügte die neu bzw. wieder zuständige Gerichtspräsidentin F.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) die Einstellung des Verfahrens. Dagegen erhob die Staatsanwaltschaft am 2. August 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit folgendem Antrag: 1. Die Verfügung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsidentin F.___