Mit Verfügung vom 16. September 2021 stellte er den Parteien die Einstellung des Verfahren gegen den Beschuldigten unter Ausrichtung einer Entschädigung für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte und unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton Bern in Aussicht und gab Gelegenheit zur Stellungnahme. Während sich die Staatsanwaltschaft mit Eingabe vom 23. September 2021 gegen die Einstellung des Verfahrens aussprach und eine materielle Beurteilung der angeklagten Streitsache beantragte, erklärte sich der Beschuldigte, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 24. Sep-