__ die Parteien sowie einen Zeugen zur Verhandlung vor. Nachdem der Privatkläger dem Gericht am 15. Juli 2021 mitgeteilt hatte, dass er sich vom Verfahren zurückziehe und an der weiteren Strafverfolgung des Beschuldigten kein Interesse habe, setzte a.o. Gerichtspräsident E.________ die Hauptverhandlung ab. Mit Verfügung vom 16. September 2021 stellte er den Parteien die Einstellung des Verfahren gegen den Beschuldigten unter Ausrichtung einer Entschädigung für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte und unter Auferlegung der Verfahrenskosten an den Kanton Bern in Aussicht und gab Gelegenheit zur Stellungnahme.