4.4 Die weiteren Ausführungen in der Beschwerde gehen an der Sache vorbei. Der Beschwerdeführer verkennt, dass ihm nicht der Vorwurf gemacht wird, dass er das Herstellerschild des Kleinmotorrades entfernt hat. Auch wurde ihm mittels Strafbefehl vom 15. Dezember 2021 nicht vorgeworfen, dass er selber eine Leistungssteigerung beim Fahrzeug vorgenommen hat.