4.3 Den Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft ist beizupflichten. Darauf kann vollumfänglich verwiesen werden. Wie von der Generalstaatsanwaltschaft zu Recht dargetan wurde, erweist sich die verfügte Vernichtung des Kleinmotorrads D.________ als rechtens. Die Beschwerdekammer in Strafsachen teilt die Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft, dass es in einer Situation wie der vorliegenden möglich sein muss, nachträglich eine – beschwerdefähige – Vernichtung des