Ihm musste indessen rasch klargeworden sein, dass sein Fahrzeug schneller als die vertraglich vereinbarten 25 km/h fahren konnte. Ausserdem wurde er bereits am 8. Juni 2021 polizeilich kontrolliert und darauf hingewiesen, dass sein Fahrzeug abgeändert wurde und in diesem Zustand nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen benutzt werden darf. Es hat sich erst nach Rechtskraft des Strafbefehls herausgestellt, dass das beschlagnahmte Kleinmotorrad nicht wie vorgesehen verwertet werden kann, da es sich in einem nicht immatrikulationsfähigen Zustand befindet.