___ Folgendes fest: Nach Rücksprache mit der fallführenden regionalen Staatsanwältin ist davon auszugehen, dass die fehlende Herstellerplakette bereits durch die Verkäuferin entfernt wurde. Diese verkaufte dem Beschwerdeführer ein Kleinmotorrad mit 800 Watt Motor unter Vorspiegelung, es handle sich dabei um ein Elektro-Motorfahrrad mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h (vgl. Kaufvertrag vom 18. November 2020). Dass die Verkäuferin gegenüber dem Vater des Beschwerdeführers nun etwas anderes behauptet haben soll, überzeugt nicht und ist auch nicht weiter belegt worden.