3 chung vorgehen müsste (BGE 135 I 209 E. 4.1; vgl. zum Ganzen: KONOPATSCH, in: StGB Annotierter Kommentar, 2020, N. 12 zu Art. 69 StGB). 4.2 Die Generalstaatsanwaltschaft hält in ihrer oberinstanzlichen Stellungnahme betreffend die Vernichtung des Kleinmotorrades D.________ Folgendes fest: Nach Rücksprache mit der fallführenden regionalen Staatsanwältin ist davon auszugehen, dass die fehlende Herstellerplakette bereits durch die Verkäuferin entfernt wurde.