3.2 Der Beschwerdeführer bringt dagegen vor, er habe bei seinem Kleinmotorrad nie ein Herstellerschild gesehen und dieses auch nicht gewaltsam entfernt. Er habe das Kleinmotorrad am 18. November 2020 bei einem Fachhändler neu gekauft. Am 30. Juli 2022 habe sein Vater mit dem Mechaniker des Fachhändlers gesprochen. Dieser habe ihm versichert, dass von ihnen kein Herstellerschild entfernt worden sei. Gemäss Aussagen des Mechanikers sei nur bei Kleinmotorrädern mit einer Leistung von 800 kWh oder mehr ein Herstellerschild nötig. Sein Motorrad habe gemäss Angaben des Mechanikers keine 800 kWh Leistung und bedürfe daher keines Herstellerschilds.